Die Frauen Union Schleswig-Holstein begrüßt den Beschluss, dass Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, künftig einen Anspruch auf Mutterschutz erhalten. Diese wichtige Neuerung wurde am Mittwoch (29. Januar 2025) im Familienausschuss des Bundestages einstimmig unterstützt und wird voraussichtlich heute im Plenum des Bundestages final abgestimmt.
„Dieser Schritt ist längst überfällig und stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Es war nicht nachvollziehbar, dass der Mutterschutz ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500g bzw. die 24. Schwangerschaftswoche gekoppelt war. Denn auch zuvor sind Frauen körperlich und emotional stark belastet. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie nach einer Fehlgeburt nicht nur emotional, sondern auch rechtlich und gesundheitlich besser unterstützt werden. Mit dieser Gesetzesänderung zeigen wir, dass wir Frauen in allen Lebensbereichen stärker unterstützen und ihnen den nötigen Raum geben, sich von solch belastenden Erlebnissen zu erholen“, erklärt Cornelia Schmachtenberg MdL, Vorsitzende der Frauen Union Schleswig-Holstein.
Der Gesetzentwurf, der auf eine Petition aus dem Jahr 2022 zurückgeht und von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht wurde, sieht gestaffelte Mutterschutzfristen vor: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen Mutterschutz. Zudem müssen betroffene Frauen nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen sein, sondern können selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder weiterhin arbeiten möchten.
Schmachtenberg betont abschließend: „Es ist erfreulich, dass dieser Beschluss fraktionsübergreifend getroffen wurde und zeigt, dass eine Petition tatsächlich in gesetzliche Veränderungen münden kann.“
Verantwortlich: Antonia Grage
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