„Der Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutzplätze und Beratung kommt! Dies ist ein großartiger Erfolg und eine gute Nachricht für alle Frauen, die täglich sexualisierte Gewalt durch ihren Partner erleben und Schutz suchen“, so Cornelia Schmachtenberg MdL, Vorsitzende der Frauen Union Schleswig-Holstein, anlässlich der Einigung der Fraktionen von Union, SPD und Grünen zum Gewalthilfegesetz heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Der Bund wird sich an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in Höhe von 2,6 Milliarden Euro beteiligen.
„Damit werden die Länder bei der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern nicht allein gelassen und finanziell vom Bund unterstützt. Denn Frauen und Kinder brauchen eine sichere Zuflucht vor Gewalt. Damit setzen wir auch erfolgreich die Forderungen der Istanbul-Konvention um“, betont Cornelia Schmachtenberg.
„Die Freude über den Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für Betroffene von häuslicher Gewalt ist groß. Bedauerlich ist jedoch, dass die Verhandlungen zum Gesetz zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt gescheitert sind. Die Frauen Union der CDU fordert seit längerem eine Verschärfung des Strafrahmens und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung von Auflagen und Vermeidung von Wiederholungstaten, z.B. elektronische Fußfesseln zur Einhaltung von Näherungsverboten. Hier wollten SPD und Grüne nicht über ihren eigenen Schatten springen und Strafverschärfungen zum Beispiel bei Messerattacken mittragen. Umso erfreulicher ist es, dass wir hier in Schleswig-Holstein bereits einen Gesetzentwurf für den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf den Weg gebracht haben und das Hochrisikomanagement nicht zuletzt im aktuellen Haushalt stärken“, so Schmachtenberg abschließend.
Verantwortlich: Antonia Grage
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